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Umfangreiche Sammlung von Aufgaben zu den Ferien und Feiertagen in Frankreich für Französisch am Gymnasium und in der Realschule
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Die Schulferien werden in Frankreich in drei Zonen eingeteilt, die Zonen A, B und C.
Nouvelle repartition:
*Die "kleinen Ferien" sind viel kürzer als die Sommerferien. Sie stellen lediglich eine kurze Unterbrechung im Schuljahr dar.
An diesen gesetzlichen Feiertagen sind alle Banken, Behörden, Geschäfte usw. geschlossen.
Der 6. Januar (Heilige Drei Könige) und Fronleichnam sind in Frankreich keine Feiertage.
(Achtung: Vor Antritt der Fahrt sollte man sich über die aktuellen Vorschriften informieren.)
Wer mit dem Auto durch Frankreich fährt, sollte ein paar Dinge beachten, sonst kann es richtig teuer werden. Bei Problemen vor Ort helfen einem die Franzosen in der Regel gerne weiter, vorausgesetzt, man spricht Französisch.
Tempolimits
Folgende Grenzen gelten: Innerorts 50 km/h, außer Orts 90 km/h und auf Autobahnen maximal 130 km/h. Bei Regen darf man auf der Autobahn maximal 110 km/h fahren und 80 km/h auf der Landstraße. Kennzeichnung der Straßen in Frankreich: A für Autobahnen, N für Bundesstraßen (Route National) und D für Landstraßen (Route Départementale). Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h kann bis zu 1500 Euro kosten. Auf Autobahnen wird viel geblitzt, oft mit stationären Anlagen; Höchst- geschwindigkeit 130 km.
Mautgebühren
Frankreichs Autobahnen sind gut ausgebaut, aber es wird Maut erhoben. Abgerechnet wird nach der gefahrenen Strecke, es kann also teuer werden. Die Bezahlung der Maut erfolgt in bar, mit Kreditkarten (Eurocard, Mastercard, Visa) oder via elektronischer Gebührenerfassung mittels Chip (Télépéage); hierfür gibt es an den Mautstationen eigene Spuren. EC/Maestro-Karten werden nicht akzeptiert.
Handy- und Radarwarner
Wird man in Frankreich während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt, droht ein Bußgeld von 135 Euro. Verboten sind seit 2015 auch Headsets am Steuer. Erlaubt sind nur Freisprecheinrichtungen. Navis mit Radarwarner sind in Frankreich verboten. Autofahrer, bei denen während einer Verkehrskontrolle einer dieser technischen Helfer entdeckt wird, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro rechnen.
Alkohol am Steuer
Die Grenze für den zulässigen Alkoholgehalt im Blut liegt bei 0,5 Promille und bei 0,2 Promille für Fahranfänger (bis drei Jahre nach Erhalt des vorläufigen Führerscheins). Mit 0,5 bis 0,8 Promille Alkohol im Blut sind 135 Euro fällig. Bei über 0,8 Promille muss man mit 4500 Euro Strafe und zwei Jahren Haft rechnen. Wer betrunken in einen Autounfall verwickelt wird, mussnicht nur mit dem Verlust seines Führerscheines, sondern auch seines Versicherungsschutzes rechnen.